Mittwoch, 21. August 2013

Zinsberechnung nach Act-act-Methode

Forderungsaufstellung und Zinsberechnungsmethode

Wie sind Zinsen in einer Forderungsaufstellung gemäß §§ 366, 367 BGB zu berechnen?
... nach kaufmännischer Methode (360 Tage/Jahr)?,
... nach juristischer Methode (365 Tage/Jahr)?
Was ist richtig?

Die ehrlichste hinzunehmende, juristisch nicht angreifbare Variante ist die Act-act-Methode, die 365 Tage im Normaljahr und 366 Tage im Schaltjahr sowohl für den Zähler als auch für den Nenner bereit hält. Dass Banken, Kassen, Versicherungen und Kaufleute nach Vereinfachung rufen und im Nenner gerne die kaufmännischen 360stel vorschieben, nenne ich (geduldeten) Betrug.

Dass bei der Act-act-Methode in Schaltjahren 366 Tage berechnet werden und der Zins konsequenterweise mit 365,25 zu berechnen wäre, ist genau richtig. Bemerkt wird dies erst bei Zeiträumen, die den Schalttag einschließen. Als relevant sehe ich dies bereits grundsätzlich an. Alles andere ist eigentlich Verdummung.
Wenn ich aktuell kein Schaltjahr tangiere, sind die 365,25 nicht falsch. 1 Tag im Normalkalenderjahr sind 1/365, im Schaltjahr 1/366, in acht Jahren 1/2922. Aber Banken, Kassen, Versicherer und Kaufleute setzen alles daran, zur kaufmännischen Methode heimzukehren, weil dabei mehr übrig bleibt.

365,25 ist ja nur das Ergebnis des seit 1582 gültigen Gregorianischen Kalenders, der den Julianischen abgelöst hat. Der Julianische Kalender wurde mit 365,25 Tagen berechnet. Darum hat sich Mutter Erde aber nicht gekümmert, was schon 1582 zu der Feststellung führte, dass Frühlingsanfang nicht mehr der 21., sondern bereits der 11. März war. Erst durch die Einführung des Gregorianischen Kalenders, der immer noch ungenau ist, wurde unsere Schalttagkorrektur eingeführt, bedeutet: alle 4 Jahre ein Schalttag, alle 100 Jahre kein Schalttag, alle 400 Jahre doch wieder Schalttag. Wir werden den nächsten (ausfallenden) Jahrhundertschalttag schon nicht mehr erleben. Nimmt man es noch genauer, müssten 365,25 eigentlich 365,2425 sein.

Kurzum: Fraglich ist also lediglich, mit welchem Quotienten man richtig rechnet.
360/360, korrekt. Beweis: 1.000 € x 10 % x 360/360 = 100,00 €.
365/360, kfm Betrug um 1,39 %. Beweis: 1.000 € x 10 % X 365/360 = 101,39 €.
366/360, kfm Betrug um 1,67 % im Schaltjahr. 1.000 € x 10 % x 366/360 = 101,67 €.
360/365, kfm Irrtum (gibts nicht, bei keinem "Gelddienstleister")
360/366, kfm Irrtum (gibts nicht, bei keinem "Gelddienstleister")
365/365, korrekt bis 4 Jahre, etwas unkorrekt über 4 Jahre
366/365, etwas unkorrekt
365/365,25 korrekt und wird nirgends anecken in den nächsten 2.500 Jahren
366/365,25 korrekt und wird nirgends anecken in den nächsten 2.500 Jahren

Der Betrug von 1,39 % bzw 1,67 % wird fast nie bemerkt, weil die Zinsberechnungen intransparent gehalten werden. Was nützt mir die Angabe "Dispozins 9,5 %" wenn nicht gleichzeitig die weiteren Marginalien offengelegt werden. Wer beispielsweise am 31.05.2011 einen Kontostand von -3.565,58 € bei einem Dispositionskredit von 9,5 % und aufgrund von Zahlungseingängen und -ausgängen ständig wechselnde Salden mit einem Endsaldo von -3.250,98 € am 30.06.2011 hatte, wird eine Berechnung seiner Kreditgeberin aufgrund fehlender Transparenz der Berechnungsmethode nicht nachvollziehen können, obwohl man wechselnde Kontostände selbstverständlich auf ihre Richtigkeit überprüfen könnte. Das wäre nur sehr sehr aufwändig, und im Kontokorrent, welches ja eine Zinseszinsverzinsung erlaubt, noch viel aufwändiger. Statt 9,5 % zahlt man vielleicht 10,89% oder sogar 11,17 %.

Die Berechnung nach Act-act-Methode sollte gesetzlich verankert sein, damit nicht auch noch irgendwelche Halbwissensvertreter der Auffassung sein dürfen, dass kaufmännische Berechnungen doch Jahrhunderte lang anerkannt ist. Die Katastrophen von heute wurzeln in der Vergangenheit.

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